Kosten & Anerkennung Krankenkasse

Anerkennung

Die Kosten für die Behandlung werden im Rahmen der Zusatzversicherung von fast allen Krankenkassen übernommen. Bitte klären Sie vorgängig mit Ihrer Krankenkasse ab, in welchem Umfang die Kosten rückerstattet werden. Es ist keine ärztliche Zuweisung erforderlich.

Bei Beschwerden nach Unfällen besteht zudem die Möglichkeit, bei der Unfallversicherung eine Kostengutsprache zu beantragen. In diesem Fall muss bei der Unfallversicherung zusätzlich abgeklärt werden, ob eine ärztliche Verordnung erforderlich ist.

Kosten

Preis für 60 Minuten:
CHF 132.-

Für weitere 5 Minuten werden je CHF 11.- verrechnet.

Für die erste Sitzung empfehle ich aufgrund eines Erstgespräches 90 Minuten einzuberechnen, die weiteren Behandlungen dauern meistens zwischen 60 – 75 Minuten.

Die Anzahl der Sitzungen ist individuell und kann je nach Verlauf angepasst werden.

Abmeldungen später als 24 h vor dem Termin werden verrechnet.